Herzlich 

Willkommen 

im 

ErgoNest


In meiner Ergotherapiepraxis im Herzen von Heroldsbach begleite ich Kinder und Erwachsene dabei, ihren Alltag mit mehr Leichtigkeit und Selbständigkeit zu gestalten. 


Gemeinsam finden wir Wege,  Herausforderungen zu meistern und neue Stärken zu entdecken. 


" Die Kunst der Ergotherapie besteht darin, aus scheinbar kleinen Schritten große Erfolge zu schaffen."

Was ist die Ergotherapie?

Die Ergotherapie ist eine ganzheitliche Therapieform, die Menschen jeden Alters dabei unterstützt, ihre Selbständigkeit und Lebensqualität im Alltag zu verbessern.

Im ErgoNest betrachten wir die Ergotherapie als Weg, individuelle Fähigkeiten zu fördern, die für ein erfülltes Leben entscheidend sind- sei es im Kindergarten, in der Schule, im Beruf, im Haushalt oder in der Freizeit.

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Ergotherapie ist eine medizinische Heilmittelbehandlung, die von Ihrem Arzt verordnet werden kann.


1. Ärztliche Verordnung   

Ergotherapie wird von Hausärzten, Fachärzten (z.B. Orthopäden, Neurologen, Kinderärzten) oder Psychiatern verordnet.
Wenn Sie bemerken, dass Sie oder Ihr Kind Unterstützung im Alltag brauchen, sprechen Sie Ihren Arzt gezielt darauf an.

2. Die Verordnung im Detail 

Der Arzt stellt Ihnen ein Rezept für Ergotherapie aus. Darauf sind die Diagnose und das Behandlungsziel angegeben.
Typische Therapieformen sind:
motorisch funktionelle Therapie (30min)
psychisch funktionelle Therapie (60min)
Sensomotorisch-perzeptive Therapie (45min)

3.  Darauf sollen Sie bei Ihrer  Verordnung achten


  • 28 Tage Frist

 Die Verordnung für Ergotherapie muss spätestens 28 Tage nach  Ausstellung begonnen werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit.

  • Verkürzte Gültigkeit 

Wenn auf Ihrer Verordnung ein Kreuz bei Dringlicher Behandlungsbedarf gesetzt ist, muss die Verordnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung begonnen werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit. 
 


4.  Zuzahlungen 

Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10% der Therapiekosten plus 10€ Rezeptgebühr.
 
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Befreiungsausweis, sind von den Kosten befreit. 

5. Änderungen/Ergänzungen

Wenn Änderungen am Rezept notwendig sind, z.B. eine Verlängerung der Behandlungsdauer, muss dies vom Arzt vermerkt werden. 

Auch bei eventuellen Fehlern auf der Verordnung ist eine Korrektur durch den Arzt erforderlich, bevor die Therapie beginnen kann. 

6. Abbrüche vermeiden 

Bei längeren Unterbrechungen kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren. 


7. Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ergotherapie ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Leistung. In der Regel übernehmen die Krankenkassen den Großteil der Kosten, sie zahlen nur einen geringen Eigenanteil (Zuzahlung).

Wenn Sie privat versichert sind, werden die Kosten je nach Vertrag ganz oder teilweise übernommen. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Versicherung.



8. So geht es weiter 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und wir besprechen gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse.
Gemeinsam legen wir Ihre individuellen Therapieziele fest und die Behandlung kann beginnen. 



Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Unterstützung benötigen oder unsicher sind, ob Ergotherapie das Richtige für Sie ist.